Michow & Ulbricht
Die 1992 von Jens Michow gegründete Rechtsanwaltskanzlei wird seit 2015 als Partnerschaftsgesellschaft unter dem
Namen „Michow und Ulbricht“ geführt. Die besondere Identität der Kanzlei wird durch das juristische und praktische
Erfahrungswissen der beiden Partner Prof. Jens Michow und Dr. Johannes Ulbricht
auf ihren jeweiligen Gebieten – dem Veranstaltungs- und Musikrecht einerseits sowie den Rechtsfragen der Games- und Mobile-Branche andererseits
geprägt.
Ein zentraler Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der juristischen Beratung der Entertainment-, Künstler- und Veranstaltungsbranche.
Besondere Bedeutung haben hier Aspekte der Vertragsgestaltung und ihrer steuerlichen und abgaberechtlichen Konsequenzen,
z.B. im Hinblick auf die beschränkte Steuerpflicht (sog. Ausländersteuer),
auf das Künstlersozialversicherungsrecht und
die GEMA-Gebühren sowie die Rechtsgebiete des Urheber-, Tonträger- und Verlagsrechts. Wir gestalten auch
grenzüberschreitende Lizenzverträge optimal in Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Lizenzgebühren und die
entsprechenden Gestaltungsspielräume der Doppelbesteuerungsabkommen.
Die langjährige praktische Erfahrung von Rechtsanwalt Prof. Jens Michow als Gründer einer der ersten deutschen Independent
Labels, als Tourneeveranstalter, Künstlermanager und Verleger sowie die berufliche Erfahrung seines Kollegen
Dr. Johannes Ulbricht als Justiziar des bdv - Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft e.V. gewährleisten - neben rechtlicher
Qualifikation - professionellen Sachverstand bei der Lösung branchenspezifischer Problemstellungen.
Zur Mandantschaft der Kanzlei in diesem Bereich zählen vorwiegend internationale und nationale Künstler, Komponisten,
Texter, Konzertveranstalter, Künstleragenten, Manager, Produzenten, Tonträgerfirmen, Musikverlage sowie Eventagenturen
und Unternehmen aus allen Bereichen der Medienbranche.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Recht der Games-Branche (Computerspielrecht) sowie im Recht der Mobile-Branche. Hier
beraten wir Games-Entwickler, Distributoren und Publisher sowie Anbieter von Games und anderen Arten von Mobile Content.
Ein wichtiges Thema ist die rechtliche Beratung von Anbietern von Mobile Music, Ringtones, Mobile Video und Mobile TV
einschließlich der diesbezüglichen Payment- und Lizenzierungsfragen. Hier vertreten wir alle Arten von Unternehmen vom
hoffnungsvollen Startup bis zum internationalen Großkonzern. Die rechtliche und praktische Erfahrung von RA Dr. Johannes
Ulbricht, der einige der erfolgreichsten Startups in diesem Bereich umfassend begleitet und betreut, ermöglicht eine
vorausschauende Vertragsgestaltung, die nicht nur den Risiken sondern auch den Chancen dieser Branche umfassend Rechnung trägt.
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